Wir beraten Sie kompetent und helfen Ihnen im Bereich Strafvollzugsrecht, z.B. Strafaufschub und Unterbrechung der Strafverbüßung.
Das Leben eines Menschen ist nicht schwarz-weiß, sondern hat viele Farbtöne. Das Recht wurde so gestaltet, dass es dem Menschen hilft und die mildernden Umstände zu berücksichtigen. Wann ist der Strafaufschub oder die Unterbrechung der Strafverbüßung möglich?
Wir machen uns gerne vertraut mit Ihrer Angelegenheit und beurteilen fachlich, ob es begründet ist, sich um den Aufschub der noch nicht begonnenen Strafe oder um die Unterbrechung der Strafverbüßung.
Falls es (aus gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Gründen wie Schwangerschaft, Kinderbetreuung oder Betreuung eines anderen Familienmitglieds, psychische Krankheit oder eine andere schwere Erkrankung, die es unmöglich macht, eine Strafe im Gefängnis zu verbüßen) möglich ist, helfen wir Ihnen, entsprechende Dokumente zu sammeln und das Ziel ordnungsgemäß zu erreichen.