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Abrechnungsformen

In der Zusammenarbeit sind wir flexibel

In unserer Kanzlei können Sie die günstigste Form der Zusammenarbeit wählen.

Die Vergütung beruht auf folgenden Abrechnungen:

  • Pauschale – eine feste monatliche Vergütung für eine festgelegte Stundenanzahl, die vom Kunden in monatlichen Abständen genutzt werden kann. Für Unternehmer, die permanent einer komplexen juristischen Bedienung bedürfen. Diese günstige Form der Zusammenarbeit ermöglicht, alle Dienstleistungen der Kanzlei zu niedrigsten Preisen zu nutzen.
  • Stundenvergütung – Vergütung, die aus dem Produkt des festgelegten Honorars und der Arbeitszeit besteht. Für Firmen und natürliche Personen, die nur selten Rechtsberatung bedürfen. Die Stundenvergütung beträgt je nach Art und Umfang der Tätigkeiten ab 200 PLN netto.
  • Für eine Tätigkeit oder Angelegenheit – Vergütung für die Ausführung einer bestimmten Tätigkeit (Verfassung eines Gutachtens, Vertragsentwurfs, eines Schreibens) oder für die Wahrnehmung einer Rechtssache (Gerichtsverfahren), in Höhe, die den Bedürfnissen der Kunden entspricht.

Da wir für das höchste Niveau unserer Dienstleistungen sorgen, leisten wir rechtliche Hilfe nur dann, wenn der Kunde die völlige und ununterbrochene Zugänglichkeit angebotener Dienstleistungen garantieren kann. Wir legen einen großen Wert darauf, uns möglichst gut an die Regeln und Bedürfnisse der Korporationen, die für unsere Kunden geltend sind, anzupassen.