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Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei bietet eine professionelle Unterstützung auf dem Gebiet Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht im folgenden Umfang an: Verteidigung des Angeklagten, Vertretung des Geschädigten, Anträge auf Bewährungsmaßnahmen (vorläufige Einstellung eines Strafverfahrens, Strafaussetzung zur Bewährung, Aussetzung des Strafrestes), Gesamtstrafe.

Jeder Geschädigte kann eine Genugtuung oder eine Bestrafung des Täters fordern. Jeder Angeklagte ist bis zum Urteil unschuldig. Wie sollte man das Gefängnis vermeiden oder die Strafe für eine Straftat oder ein Verbrechen auf das Minimum einschränken? Wie sollte man zur Verurteilung des Täters führen? Diese Fragen kann nur ein guter Anwalt beantworten.

Falls Sie irgendwann unschuldig angeklagt wurden oder eine Straftat begangen haben oder ernste Probleme mit dem Recht hatten, bieten wir Ihnen professionelle und zuverlässige Unterstützung auf jeder Ebene an (sowohl vor der Einleitung eines offiziellen Verfahrens als auch während des Vorbereitungsverfahrens). Wir garantieren eine von unserem Rechtsanwalt detailliert durchdachte Verteidigungsstrategie, die dazu führen sollte, dass das Gericht den Mandanten freispricht oder die möglichst niedrige Strafe festsetzt oder ihn zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt. Wir beraten auch, was man bei mehreren Verbrechen tun sollte, um keine Strafen für die einzelnen Verbrechen zu bekommen, und stattdessen eine mildere Gesamtstrafe zu erhalten.

Gern vertreten wir das Interesse eines Geschädigten im Strafprozess. Als Bevollmächtigte des Geschädigten helfen wir ihm, mithilfe eines Gerichtsurteils die Entschädigung vom Täter geltend zu machen oder zur Verurteilung des Schuldigen zu führen. Wir bereiten uns detailliert auf die Gerichtsverhandlungen vor. Wir handeln dynamisch und können Kunden durch eine logische Zusammenstellung der Tatsachen und Schlussfolgerungen mit Offenheit gegenüber untypischen Lösungen überraschen. So wie Sie wünschen wir, dass der Gerechtigkeit Genüge getan wird. Wir beschäftigen uns mit folgenden Angelegenheiten: Eigentumsverbrechen, Verbrechen gegen die Gesundheit und das Leben, Sexualstraftaten, Verkehrs-, Steuer- und Wirtschaftsdelikte, Verbrechen, die mit Drogenbesitz oder –handel verbunden sind, Behandlungsfehler.

Gemäß den Vorschriften teilen wir Strafrecht in:

  • materielles Strafrecht (Verbrechen, strafrechtliche Verantwortung für ein begangenes Verbrechen, Strafmittel, Einwirkungsmittel),
  • Verfahrensrecht (alle Gesetzvorschriften, die ein Verfahren regeln, das von Verfolgungsorganen in Bezug auf Straftaten geführt wird, Strafanzeigen),
  • Vollstreckungsrecht (alle Vorschriften, die die Vollstreckung der Strafen und Entscheide in Strafsachen regeln).

Es ist bemerkenswert, dass Straftaten, die von Minderjährigen begangen werden, nicht zu Angelegenheiten des Strafrechts gehören und keiner strafrechtlichen Verantwortung unterliegen.

Obwohl unsere Kanzlei ihren Sitz in Krakau hat, bedeutet es nicht, dass wir Strafsachen ausschließlich in dieser Stadt führen. Wir sind in ganz Polen tätig, mit der Priorität für den Krakauer Kreis.

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