ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse in Familien (Vermögens- und Nichtvermögensrechte) regelt. Familienrecht bestimmt, unter welchen Bedingungen eine Familie besteht und wie sie funktionieren soll, es regelt sowohl die innenfamiliären Verhältnisse als auch die Verhältnisse mit Dritten. Im Rahmen des Familienrechts bieten wir Beratung und Dienstleistungen an, die sich auf Trennung, Scheidungen (mit und ohne Schuldausspruch), Alimente für Kinder oder Ehepartner, elterliche Gewalt, Festlegung der Kontakte mit Kindern, Vermögenstrennung beziehen. Wir beschäftigen uns auch mit Angelegenheiten, bei denen ein Familienmitglied entmündigt oder eine Vormundschaft übernommen werden muss…