Wir leisten Hilfe und beschäftigen uns mit rechtlichen Dienstleistungen in folgenden Angelegenheiten: Trennungen, Scheidungen mit und ohne Schuldausspruch, Alimente, elterliche Gewalt, Sorgerecht für ein Kind und Festlegung der Kontakte, Entmündigung, Vormundschaft.
Manchmal ist es besser, sich zu trennen als ein unglückliches Leben zu führen. Wie sollte man sich so scheiden lassen, dass die Kinder so wenig wie möglich darunter leiden? Wie sollte man seine Rechte geltend machen, wenn man an der Zerrüttung der Ehe nicht schuldig ist?
Wir beraten Schritt für Schritt, wie eine Scheidung ohne Schuldausspruch vollzogen werden sollte. Wir verfassen eine Scheidungs- bzw. Trennungsklage, unter Einbeziehung von Sorgerecht und Alimenten. Wir beraten Sie, wie man sich so scheiden lassen sollte, dass Kinder so wenig wie möglich darunter leiden. Wir helfen Ihnen ein Abkommen über das Sorgerecht für minderjährige Kinder zu verfassen.
Falls Sie sich für eine Scheidung mit Schuldausspruch entscheiden, hilft unsere Rechtsanwaltskanzlei, alle Formalitäten zu erledigen – wir verfassen eine Scheidungsklage mit Schuldausspruch, wir vertreten die Partei vor dem Bezirksgericht in Krakau. Wir beraten, wie man zufriedenstellende Alimente für das Kind oder für sich selbst vom Ehepartner, der ausschließlich für die Zerrüttung der Ehe verantwortlich ist, erlangen kann. Wir führen Rechtssachen über die Erteilung oder den Entzug des Sorgerechts. Wir sichern Fachberatung in diesen äußerst schwierigen Lebensmomenten.
In Situationen, wenn eine uns nahe Person wegen psychischer Störungen, einer Geistesschwäche oder Sucht nicht selber ihre Handlungen ausführen kann und einmündet werden muss, hilft Ihnen unser Anwalt, einen professionellen Antrag auf Einmündung und Vormundschaft zu verfassen. Er wird sich auch ganzheitlich mit Ihrer Angelegenheit befassen.